Ab 1.Oktober 2007 trat die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft. Schrittweise wird der neue Energieausweis für Bestandsgebäude verpflichtend eingeführt.
Für welche Gebäude müssen Energieausweise erstellt werden?
| Gebäudebestand |
Modernisierungen,
Erweiterungen im
Gebäudebestand |
Neubau |
- Gebäude wird vermietet
oder geleast
- Wohnungen oder Teile
des Gebäudes werden
(neu) vermietet
- Gebäude wird verkauft
- öffentliches Gebäude mit
Nutzfläche >1000 m² und
regem Publikumsverkehr |
- Ersatz oder Erneuereungen
von Außenwänden, Fenstern,
Fenstertüren, Dachflächenfenstern,
Haustüren, Decken,
Dächern und
Vorhangfassaden )*
- Erweiterungen der Nutz- flächen eines Gebäudes
um mehr als 50% der
vorhandenen Nutzfläche )* |
Wohngebäude
Nichtwohngebäude |
* Sollten Änderungen an Bauteilen in geringem Maße vorgenommen werden, ist nicht in jedem Fall ein Energieausweis zu erstellen
Auf welchen Grundlagen können Energieausweise erstellt werden?
Energieverbrauch des Gebäudes |
Energiebedarf des Gebäudes |
| Bestandsgebäude |
Neuerrichtungen von Gebäuden |
| Wohngebäude mit mehr als 5 Wohnungen |
Erweiterungen und Modernisierungen
von Gebäuden |
Wohngebäude mit weniger als 5 Wohnungen,
deren Bauantrag vor dem 1.November 1977
gestellt worden ist und die bei der Fertigstellung
oder durch spätere Modernisierungen das Anforderungsniveau der Wärmeschutz- verordnung vom 11. August 1977 erfüllen |
Bestandsgebäude |
| bis 31.September 2008: |
|
Wohngebäude mit weniger als 5 Wohnungen,
für die der Bauantrag vor dem
1. November 1977 gestellt worden ist |
|
Energieausweise haben für die Dauer von zehn Jahren Gültigkeit. |
Ab wann müssen die Energieausweise erstellt sein?
Wohngebäude,
erbaut bis 31.12.1965 |
Wohngebäude,
erbaut ab 01.01.1966 |
Nichtwohngebäude |
| ab 01. Juli 2008 |
ab 01. Januar 2009 |
ab 01. Juli 2009 |
Was sagt der Energieausweis aus?
Im Energieausweis wird die Energieeffizienz einer Immobilie beurteilt. Der Ausweis enthält Aussagen über den Energiestandard eines Gebäudes und darüber hinaus enthält er Modernisierungstipps über Energieeinsparpotentiale des Gebäudes.
Sie können anhand dieses Ausweises erkennen, ob der Energieverbrauch Ihres Gebäudes hoch oder niedrig ist.
*Die Energieeinsparverordnung (EnEV) ist eine deutsche Verordnung, die am 1. Februar 2002 in Kraft getreten ist und die Wärmeschutzverordnung (WSchV) und die Heizungsanlagenverordnung (HeizAnlV) abgelöst hat.
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