Energieberatung



Ingenieurbüro
Dipl.-Ing. Antje Sangmeister
Hauptstr. 56b
51491 Overath
Fon:02206-919601
Fax:02206-919602
E-Mail:sv@sangmeister.info

 

Ab 1.Oktober 2007 trat die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft. Schrittweise wird der neue Energieausweis für Bestandsgebäude verpflichtend eingeführt.


Für welche Gebäude müssen Energieausweise erstellt werden?


Gebäudebestand Modernisierungen,
Erweiterungen im
Gebäudebestand
Neubau

- Gebäude wird vermietet
  oder geleast

- Wohnungen oder Teile
  des Gebäudes werden
  (neu) vermietet

- Gebäude wird verkauft

- öffentliches Gebäude mit
  Nutzfläche >1000 m² und
  regem Publikumsverkehr

- Ersatz oder Erneuereungen
  von Außenwänden, Fenstern,
  Fenstertüren,   Dachflächenfenstern,
  Haustüren, Decken,
  Dächern und
  Vorhangfassaden )*

- Erweiterungen der Nutz-   flächen eines Gebäudes
  um mehr als 50% der
  vorhandenen Nutzfläche )*

Wohngebäude

Nichtwohngebäude

* Sollten Änderungen an Bauteilen in geringem Maße vorgenommen werden, ist nicht in jedem Fall ein Energieausweis zu erstellen



Auf welchen Grundlagen können Energieausweise erstellt werden?

 

Energieverbrauch des Gebäudes
Energiebedarf des Gebäudes
Bestandsgebäude Neuerrichtungen von Gebäuden
Wohngebäude mit mehr als 5 Wohnungen Erweiterungen und Modernisierungen
von Gebäuden
Wohngebäude mit weniger als 5 Wohnungen,
deren Bauantrag vor dem 1.November 1977
gestellt worden ist und die bei der Fertigstellung
oder durch spätere Modernisierungen das Anforderungsniveau der Wärmeschutz- verordnung vom 11. August 1977 erfüllen
Bestandsgebäude
bis 31.September 2008:  
Wohngebäude mit weniger als 5 Wohnungen,
für die der Bauantrag vor dem
1. November 1977 gestellt worden ist
 


Energieausweise haben für die Dauer von zehn Jahren Gültigkeit.



Ab wann müssen die Energieausweise erstellt sein?

 

Wohngebäude,
erbaut bis 31.12.1965
Wohngebäude,
erbaut ab 01.01.1966
Nichtwohngebäude
ab 01. Juli 2008 ab 01. Januar 2009 ab 01. Juli 2009

 

 

Was sagt der Energieausweis aus?

Im Energieausweis wird die Energieeffizienz einer Immobilie beurteilt. Der Ausweis enthält Aussagen über den Energiestandard eines Gebäudes und darüber hinaus enthält er Modernisierungstipps über Energieeinsparpotentiale des Gebäudes.
Sie können anhand dieses Ausweises erkennen, ob der Energieverbrauch Ihres Gebäudes hoch oder niedrig ist.


*Die Energieeinsparverordnung (EnEV) ist eine deutsche Verordnung, die am 1. Februar 2002 in Kraft getreten ist und die Wärmeschutzverordnung (WSchV) und die Heizungsanlagenverordnung (HeizAnlV) abgelöst hat.
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